Profil

Rechtswissenschaftliche Forschung

Rechtswissenschaftliche Forschung beschäftigt sich u.a. mit der Auslegung von Gesetzen, ihrer Anwendung auf neuartige Sachverhalte, der Kommentierung von Gerichtsentscheidungen und der Systematisierung des Rechts. Ziel ist es nicht nur zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit interessengerechte Lösungen, sondern auch Struktur- und Wertungsprinzipien zu finden, die zur Förderung von Rechtssicherheit gleichmäßige und vorhersehbare Entscheidungen erlauben. Im Vordergrund der Lehrstuhlforschung stehen gegenwärtig Fragestellungen aus folgenden Bereichen:

 

Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls

Bürgerliches Recht, insb. Stiftungs- und Vereinsrecht

Im Bürgerlichen Recht liegt der Schwerpunkt der Forschungstätigkeit auf den Gebieten des Stiftungs- und Vereinsrechts. Obwohl sich gerade das Stiftungsrecht zunehmender Aufmerksamkeit erfreut, bedarf es hier noch vertiefter Grundlagenforschung. Daneben behandelt der Lehrstuhl zuweilen ausgewählte Fragen der neuen Medien. Diese haben die Normsituation erheblich verändert, was nicht nur zu Gesetzesänderungen geführt hat, sondern auch zahlreiche Fragen im Blick auf die Auslegung und Anwendung hergebrachter Regeln aufwirft.

 

Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Handelsrecht ist der Lehrstuhl vor allem mit dem Firmenrecht (§§ 17 ff. HGB) befasst. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf den Gebieten des Gesellschafts- und Konzernrechts. In beiden Rechtsgebieten geht es um Fragen der Organisations-, Finanz-und Haftungsverfassung. Im Konzernrecht stellen sich diese Fragen jedoch auf andere Weise, da ein Konzern aus mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen besteht.

 

Wirtschaftsrecht, insbesondere Bank- und Kapitalmarktrecht

Auf dem weiten Feld des Wirtschaftsrechts beschäftigt sich der Lehrstuhl in erster Linie mit dem Kapitalmarktrecht. Es handelt sich um eine schnell wachsende und sehr stark von europäischen Vorgaben geprägte Materie, dessen Entwicklung der Lehrstuhlinhaber seit Ende der 80er Jahre wissenschaftlich begleitet. Im Mittelpunkt des Interesses steht dabei seit etlichen Jahren das Börsenrecht. Behandelt werden ferner ausgewählte Fragen des Bankrechts.

 

Law and Economics

Die Rechtsökonomik ist ein relativ neuer Forschungsgegenstand. Sie wendet das Instrumentarium der Wirtschaftswissenschaft auf rechtliche Fragestellungen mit dem Ziel an, die Verschwendung von Ressourcen infolge von bestehenden oder fehlenden Normen zu verhindern und damit die wirtschaftliche Effizienz zu erhöhen. Rechtsökonomische Untersuchungen sind daher vor allem auf rechtspolitischem Gebiet hilfreich.

Letzte Änderung: 10.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster